Kostenklärung

Wie in der Pflegevereinbarung aufgeführt, steht es in der Pflicht des zu betreuenden Kunden und/oder seiner Angehörigen oder gesetzlichen Vertreter, die Finanzierung der vom ambulanten Pflegedienstes Stiftung Domicilium e.V. erbrachten Leistungen abzuklären und zu sichern. Im Einzelfall übernehmen wir aus Kulanz die Kommunikation mit Pflegekassen zur Kostenklärung und unterstützen bei Bedarf Kunden und deren Angehörige, z.B. im Rahmen von Widerspruchsverfahren.

Für finanziell minderbemittelte Patienten besteht nach einer eingehenden Überprüfung durch das Sozialamt die Möglichkeit nach SGBXII, Hilfe zur Pflege, staatliche Unterstützung zu beantragen.